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Ambulant betreutes Wohnen

Ja, ich lebe in meiner eigenen Wohnung!

Trotz meiner Behinderung! Wie das möglich ist?

Das Ambulant Betreute Wohnen (BeWo) für Menschen

mit einer  körperlichen oder geistigen Behinderung

ist mit einer persönlichen Unterstützung möglich.

Wir begleiten, beraten und betreuen Sie

  • beim Kochen
  • beim Einkaufen
  • bei der Haushaltsführung
  • bei Behördengängen
  • bei Arztbesuchen
  • bei der Freizeitgestaltung
  • und vielem mehr.

Was sind die Voraussetzungen?

Die Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen wird entsprechend des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für Personen gewährt, die dauerhaft wesentlich behindert sind (§§ 78, 113 SGB IX neu).

Die Unterstützungs- und Betreuungsleistung richtet sich nach dem eigenen Hilfebedarf.

Sofern man kein Selbstzahler ist (z.B. über die Berufsgenossenschaft), übernimmt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Sozialhilfeträger in der Regel die Kosten.

Bei der Gewährung von Hilfe werden zwar Einkommen und Vermögen angerechnet, jedoch gibt es Freibeträge und Einkommensgrenzen.

Die festgelegten Betreuungszeiten werden als Fachleistungsstunden durch

einen Bezugsbetreuer / eine Bezugsbetreuerin erbracht.

 

Wie gehe ich vor?

Wenden Sie sich an uns.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung Ihres Unterstützungsbedarfs mittels des Bedarfsermittlungsinstruments (BEI_NRW).
 

In diesem wird Ihr Bedarf an Unterstützung erfasst, der zur persönlichen Betreuung notwendig ist.
 

Die Bedarfsermittlung ist die Voraussetzung für die Kostenbewilligung durch den Landschaftsverband Rheinland als Sozialhilfeträger (§ 117 SGB IX neu).
 

In der Bedarfsermittlung (BEI_NRW) werden die Stunden an Betreuung festgelegt, die Sie benötigen, um selbstständig leben zu können.
 

Mit der persönlichen Bezugsbetreuung an der Seite erhalten Sie die Unterstützung, die Sie zur Verwirklichung Ihres eigenen Lebensstils benötigen.
 

Sie verabreden sich mit Ihrem Bezugsbetreuer / Ihrer Bezugsbetreuerin und entscheiden selbstständig,

wann Sie die Beratung, Begleitung oder Betreuung in Anspruch nehmen möchten.

 

BWH – Brühler Wohnhaus gGmbH
Wohnhaus für Menschen mit Behinderung

Geschäftsführung:
Hans-Jürgen Deutsch-Martinett

Hausleitung:
Vera Seichter

Josef-Flohr-Weg 6
50321 Brühl

Tel.: 02232 / 76 35 10
Fax: 02232 / 76 35 14